Bauherreninformationen

 

 

Der Bau des eigenen Wohnhauses ist für viele Bauherren im Leben eine einmalige Sache. Da hier die Routine fehlt und zudem sehr viel Geld dahinter steckt, stehen viele Fragen im Raum. Nachfolgend sind daher für den Bauherren und dessen Planer allgemeine Informationen, die den Ablauf etwas erleichtern sollen.

 

Bauantragsverfahren

Erläuterungen zum Ablauf des Bauantragsverfahrens

 

Behörden und Institutionen

Kontaktdaten zu am Bau beteiligten Behörden und Institutionen

 

Versorgungsunternehmen & Hausanschlüsse

Informationen und Kontaktdaten zu den Versorgern, da zum Anschluss des Hauses an das öffentliche Versorgungsnetz verschieden Anträge zu stellen und mit den jeweiligen Versorgungsunternehmen abzustimmen sind.

 

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Teilungsgenehmigung

Merkblatt "Hinweise und Erläuterungen zur Teilungsgenehmigung und Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 7 HBO"

 

Pflichten und Informationen zum Liegenschaftskataster

Im Liegenschaftskataster werden alle Grundstücke und Gebäude flächendeckend und aktuell nachgewiesen. Hieraus entsteht auch für die Gebäudeeigentümer/-innen die Pflicht zur Gebäudeeinmessung.

 

Gebührensplitting

Mit dem Jahr 2012 wurde gemäß den gesetzlich verpflichtenden Vorgaben die Niederschlagswassergebühr eingeführt. Die Gebühr für das Abwasser wird nicht mehr ausschließlich über das Schmutzwasser ermittelt, vielmehr fließt auch die Niederschlagswassermenge in die Berechnung mit ein.

In einem Informationsblatt wird ausführlich über die neue Niederschlagswassergebühr informiert.

 

 

Energieberatung und Zuschüsse

Bei Neubauten und Umbauten empfiehlt es sich immer eine Energieberatung hinzuzuziehen. Zudem lohnt sich oft auch ein Blick auf mögliche Fördermöglichkeiten. Dieses Angebot erhalten Sie bei der Energieagentur der Wirtschaftsförderung Bergstraße. Dort können Sie sich entsprechend beraten lassen. 

 

Sondernutzung von öffentlichen Flächen
Während der Bauphase wird oftmals öffentlicher Verkehrsraum benötigt, um einen Baukran, ein Gerüst oder eine Schuttmulde aufzustellen bzw. Baumaterial zu lagern. Hierzu sind entsprechende Sondernutzungserlaubnisse einzuholen.