Sondernutzung von öffentlichen Flächen

Sondernutzung von öffentlichen Flächen

 

Grundsätzlich gilt: Wenn Flächen der Gemeinde für private oder gewerbliche Zwecke wie Gerüststellung, Bauschuttcontainer, Baumaterial oder sonstige Straßensperrungen benötigt werden, ist eine Erlaubnis einzuholen. Ist die Fläche öffentlich gewidmet, das heißt, hat sie einen öffentlichen Zweck wie Straßen, Gehwege, Grünanlagen, Parkplatzflächen etc., dann ist hierfür immer eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen. Wird dabei noch in den öffentlichen Verkehrrsraum (Straße oder Gehweg) eingegriffen, ist dafür eine verkehrsrechtliche Anordnung, welche wenn möglich 14 Tage vor Beginn der Maßnahme/Sperrung beantragt werden sollte, notwendig. Diese beiden Anträge werden üblicherweise in einer Genehmigung erteilt.

 

Für Sondernutzungen entlang der Landesstraße (Hauptstraße) ist allerdings die Verkehrsabteilung des Kreises Bergstraße zuständig.

 

Die Gebührenrechnung für die Genehmigung erfolgt entsprechend der akuell gültigen Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Gorxheimertal.