Open DataDie Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation stellt seit dem 1. Februar 2022 Geodaten zur freien Nutzung über das Internet zur Verfügung. Diese können entweder am Bildschirm eingesehen, heruntergeladen oder als Dienst in eine Applikation eingebunden werden. Dazu gehören Produkte des Liegenschaftskatasters, der Landesvermessung und der Immobilienwertermittlung. Eine Übersicht über die Bereitstellungsarten der Daten, die Nutzungsbestimmungen und weitere Informationen finden Sie hier. |
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MietpreiseEs gibt keinen aktuellen Mietspiegel. Allerdings können mit Hilfe der Immobilienmarktberichte, veröffentlicht durch den Gutachterausschuss für Immobilienwerte beim Amt für Bodenmanagement, die Mieten für Appartements und Wohnungen kalkuliert werden. Die Immobilienmarktberichte für die Gemeinde Gorxheimertal sind in den Berichten IMB AfB Heppenheim veröffentlicht: IMB 2024 AfB Heppenheim Vorabzug
Im Downloadcenter der Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation können zudem weitere regionale Immobilienwertberichte des Landes Hessen der letzten Jahre einzeln oder in den Immobilienberichten des Landes Hessen zusammengefasst abgerufen werden.
Der letzte bei der Gemeinde Gorxheimertal vorhandene Mietspiegel war aus dem Jahr 1995. Das Finanzamt hatte diesen Mietspiegel herausgegeben. Dieser kann aber nicht mehr als Vergleichsgrundlage herangezogen werden. Da die Vermieter nicht verpflichtet sind ihre Mietpreise bei der Gemeinde zu melden, besteht leider nicht die Möglichkeit, dass die Gemeindeverwaltung einen Mietspiegel erstellt.
Die Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation stellt zudem auf Ihrer Homepage einen kostenpflichtigen „Mietwertkalkulator online“ - kurz „Mika online“ - für die Ermittlung der Nettokaltmiete (ohne Betriebskosten) in Anlehnung an die ortsübliche Vergleichsmiete zur Verfügung. |
ImmobilienpreiseZudem stellt die Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation auf Ihrer Homepage einen kostenpflichtigen Immobilien-Preis-Kalkulator Hessen (IPK) zur Verfügung.
Für eine detailliertere Beurteilung steht Ihnen auch das Ortsgericht zur Verfügung. |
BodenrichtwerteDie Bodenrichtwerte können seit 2022 nur noch digital über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS abgerufen werden. Informationen dazu finden Sie hier. |