Die Untere Naturschutzbehörde beim Landrat des Kreises Bergstraße ist zuständig bei allen Fragen rund um das Thema Naturschutz. Deren Aufgabe ist es für einen pfleglichen Umgang mit Natur und Landschaft zu sorgen und die Lebensgrundlage für die Menschen zu erhalten. Für Baumaßnahmen, die eine weitere Inanspruchnahme von bislang unversiegelten Flächen zur Folge haben, ist in der Regel eine Eingriffsgenehmigung notwendig, die bei der Unteren Naturschutzbehörde einzuholen ist. Viele andere Maßnahmen im Außenbereich sind genehmigungspflichtig oder zumindest mit der Naturschutzbehörde abzustimmen. Es wird daher empfohlen, sich bei allen Fragen zum Thema Naturschutz an die Mitarbeiter des Kreises Bergstraße zu wenden.