Bebauungsplan "Am Hofacker" Mit der ortsüblichen Bekanntmachung gemäß § 10 BauGB am 15.05.2024 tritt der Bebauungsplan „Am Hofacker“ in Kraft. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Hofacker“ weist eine Größe von rund 2.010 m² auf und wird begrenzt: - im Norden durch die südliche Grenze des Flurstücks 21/6 - im Westen durch die östliche Grenze des Flurstücks 25. - im Süden durch die nördliche Grenze des Flurstücks 16/3. - im Osten durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 22/1, 22/2, 26/4 (Kunzenbacher Straße) und 21/2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Hofacker“ umfasst folgende Flurstücke: 24/1 und 24/2 vollständig, 26/2 und 44/9 teilweise, sowie Teilfläche aus 25 und 22/1. Der Plan und die Begründung werden demnächst direkt über das Bürger-GIS des Kreis Bergstraße abrufbar sein. Verfahrensunterlagen |