Bebauungsplan "Am Hofacker" Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gorxheimertal hat am 12.12.2023 den Entwurf des Bebauungsplans „Am Hofacker“ für die Flurstücke 22/1 (teilweise), 24/1, 24/2, 26/2 (teilweise) und 44/9 (teilweise), Gemarkung Gorxheim, angenommen und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie das Einholen der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Hofacker“ weist eine Größe von rund 2.010 m² auf und wird begrenzt: - im Norden durch die südliche Grenze des Flurstücks 21/6 - im Westen durch die östliche Grenze des Flurstücks 25. - im Süden durch die nördliche Grenze des Flurstücks 16/3. - im Osten durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 22/1, 22/2, 26/4 (Kunzenbacher Straße) und 21/2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Hofacker“ umfasst folgende Flurstücke: Flurstücke 22/1 (teilweise), 24/1, 24/2, 26/2 (teilweise) und 44/9 (teilweise). In gleicher Sitzung wurde die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Verfahrensunterlagen |
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Im alten Klingen" Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gorxheimertal hat in ihrer Sitzung am 13.12.2022 die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Im alten Klingen“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht. Der räumliche Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung weist eine Größe von rund 2.030 m² auf. Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 43/3. In gleicher Sitzung wurde die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie das Einholen der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Verfahrensunterlagen |
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am Wiegert“ Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gorxheimertal hat am 15.11.2022 die Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Am Wiegert“ für die Flurstücke Flur 2 Nr. 10/24 und 10/25 in der Straße Am Wiegert, Gemarkung Gorxheim, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Auslegungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht. In gleicher Sitzung wurde die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie das Einholen der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Verfahrensunterlagen |