Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses
Der Wahlausschuss der Gemeinde Gorxheimertal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.10.2023 das endgültige Wahlergebnis für die Direktwahl des Bürgermeisters ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:
Zahl der Wahlberechtigten
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3.247
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Zahl der Wählerinnen und Wähler
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2.052
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Zahl der gültigen Stimmen
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2.028
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Zahl der ungültigen Stimmen
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24
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Wahlbeteiligung
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63,20 %
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< wischen >
Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen Stimmen verteilen sich wie folgt:
Lfd.
Nr.:
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Familienname, Rufname
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Träger des Wahlvorschlags
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Anzahl der
Stimmen
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Prozent
%
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1
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Anthofer, Michael
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Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU
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710
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35,01
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2
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Kohl, Frank
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Kohl, Frank
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1.318
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64,99
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< wischen >
Der Bewerber
Herr Frank Kohl hat mehr als die Hälfte der abgegebenen
gültigen Stimmen erhalten. Er ist damit zum Bürgermeister der Gemeinde Gorxheimertal gewählt.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 100 Wahlberechtigte unterstützen.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, nach Maßgabe des § 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) Einspruch erheben.
Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, von dem Tag der
Bekanntmachung des Ergebnisses der oben genannten Wahl ab, schriftlich oder zur
Niederschrift bei dem Wahlleiter der Gemeinde Gorxheimertal, Siedlungsstraße 35, 69517 Gorxheimertal einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Amtliche Bekanntmachung zum Download (pdf-Datei).